Im Gegensatz zum Detailhandel erhält der Gast eines Restaurants keine
Zutatenliste zu seiner bestellten Speise. Es ist ihm deshalb nicht möglich
herauszufinden, ob ein Gericht tatsächlich vegetarisch ist oder nicht.
Das Servicepersonal ist üblicherweise auch nicht speziell auf die vegetarischen/veganen
Belange sensibilisiert. Als Vegetarier in einem Restaurant zu essen, blieb
deshalb bisher Vertrauenssache. Gerade heute, wo immer mehr sehr gute Fleischalternativen
auf den Markt kommen, wird es zunehmend schwieriger, Fleischgerichte von anderen
zu unterscheiden. Deshalb bedarf es einer zuverlässigen, eindeutigen Deklaration.
Weitere Gründe für dieses Label finden Sie hier: Wozu
dieses Label?
Bei Fertiggerichten wie z.B. Suppen oder Saucen ist in der Regel nicht sofort
ersichtlich, ob Fleischbrühe oder tierische Fette enthalten sind. Um eine
Zutatenliste korrekt lesen zu können, benötigt es zudem besondere
Kenntnisse. Doch selbst wenn man über diese verfügt, gibt es Zutaten,
die sich nicht zweifellos als vegetarisch oder nicht vegetarisch bestimmen
lassen. Es liegt auf der Hand, dass sich das Personal in nicht lizenzierten
Gastrobetrieb mit dieser Thematik in der Regel überfordert fühlt.
Dank der fachkundigen Beratung seitens der SVV wird gewährleistet, dass
der Gast, sei es in mündlicher oder schriftlicher Form, korrekt informiert
wird.
Das Europäische Vegetarismus-Label wurde von der Europäischen Vegetarier
Union europaweit registriert. Sie koordiniert nun auch die Einführung
für die Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen.
In den einzelnen Ländern wird das Label durch die jeweilige Landesorganisation
vertreten.
Obwohl das Vegi-Label grundsätzlich alle vegetarischen Kategorien beinhaltet (siehe nächste Frage), profitieren auch Veganer davon. Denn der lizenzierte Gastrobetrieb ist verpflichtet, entweder auf der Menükarte eine entsprechende Präzisierung (z.B. «vegan») anzubringen oder zumindest sicherzustellen, dass das Personal bei Anfragen korrekt informieren kann.
Natürlich gelten für alle Kategorien dieselben strengen Bedingungen bezüglich Schlachtnebenprodukte. Unter Milch und Eiern werden natürlich auch alle Bestandteile daraus verstanden (Molke, Eieiweiss, Ei-Lezithin, Milchzucker, etc.). Zudem ist Honig nur in der veganen Kategorie nicht erlaubt.
Die Einteilung
in diese vier Kategorien wird international einheitlich gehandhabt. In der
Schweiz ist sie sogar in der neuen Lebensmittelverordnung gesetzlich
verankert worden.
Welche Personengruppen
erreicht man mit den verschiedenen Kategorien?