Das Vegi-Label für die Gastronomie – Das Wichtigste in Kürze
Die Lizenzerteilung – So einfach funktioniert’s!
Die Kontrollen – Zuverlässig und unbürokratisch
Die Gebührenordnung – Viel Leistung für wenig Geld
Bericht aus dem Schweizer Hotel-Journal «Mit ‹V› ist fest zu rechnen»
Der Lizenzvertrag
Das Vegi-Label für die Gastronomie – Das Wichtigste in Kürze |
| Sinn und Zweck | Auch in der Schweiz gewinnt die vegetarische Ernährung laufend an Bedeutung. So werden auch «auswärts» fleischlose Menüs immer beliebter. Doch was ist «fleischlos»? Etwa der grüne Salat mit italienischer Sauce? – Wahrscheinlich schon. Oder die Gemüsesuppe mit Hühnerbouillon? – Sicherlich nicht. Während im Detailhandel die Verpackung genaue Hinweise über Inhaltsstoffe liefert, ist eine verlässliche Deklaration auf der Menükarte meist vergeblich zu suchen. Das Vegi-Label schafft hier auf einfache Art und Weise Abhilfe. Das
grüne «V» fördert Transparenz und beseitigt Unsicherheiten.
Der Gast kann sich wieder ganz den Gaumenfreuden und den gesellschaftlichen
Aspekten widmen. So gesehen, bietet das Vegi-Label auch gute Voraussetzungen
für ein baldiges Wiedersehen! |
| Wer hinter dem Label steht | Das Vegi-Label wurde von der Europäischen Vegetarier-Union international
registriert. In der Schweiz wird das Label durch die Schweizerische Vereinigung
für Vegetarismus (SVV) vertreten. |
| Unsere Leistungen |
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| Die Bedingungen |
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| 1. Prüfung des Angebots | Mit der vorliegenden grünen Info-Mappe
erhalten Sie detaillierte Auskunft rund um die Lizenzerteilung an Gastronomiebetriebe.
Bitte prüfen Sie unser Angebot. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit
gerne zur Verfügung. |
| 2. Terminvereinbarung | Sind Sie mit den Vertragsbestimmungen einverstanden und von der Idee des Vegi-Labels überzeugt, so nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Gemeinsam werden wir einen Termin für ein Beratungsgespräch in Ihrem Betrieb vereinbaren. |
| 3. Beratung vor Ort | Ein(e) SVV-Mitarbeiter(in) beantwortet vor Ort Ihre Fragen und unterstützt Sie bei der Erfüllung der Kriterien für die Lizenzerteilung. |
| 4. Lizenzerteilung | Erfüllt Ihr Betrieb die Bedingungen fürs Vegi-Label, ist es so weit! Der Lizenzvertrag wird unterzeichnet und Sie erhalten das offizielle Zertifikat sowie entsprechendes Vegi-Werbematerial ausgehändigt. Ca. 30 Tage nach Einführung des Vegi-Labels findet eine kurze Nachbesprechung statt. Die SVV steht Ihnen bei allfälligen Anfangsschwierigkeiten mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich können Sie auch nach der Einführungsphase auf unsere volle Unterstützung zählen. |
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| Grundsätzliches | Vor der Vergabe des Labels prüft die SVV, ob Ihr Betrieb die Lizenzbestimmungen erfüllt. Die SVV unterstützt Sie dabei auch bei der Abklärung kritischer Inhalts- und Zusatzstoffe. Mit der Lizenzerteilung verpflichten Sie sich, bei inhalts-stofflichen
Veränderungen, z.B. durch den Einsatz eines neuen Bouillonproduktes,
abzuklären, ob die Lizenzbedingungen weiterhin erfüllt werden,
d.h. die lizenzierte Speise auch garantiert vegetarisch bleibt. Bei Unsicherheiten
steht Ihnen die SVV gerne beratend zur Seite. |
| Reguläre Jahreskontrolle | In den ersten zwölf Monaten nach der Lizenzerteilung wird eine
unangemeldete Kontrolle durchgeführt. Dabei wird mittels eines standardisierten
Verfahrens die Einhaltung der Lizenzbestimmungen überprüft.
Ihr Betrieb verpflichtet sich, der kontrollierenden Person Zugang zu
Küche und Lagerräumen sowie die Befragung des Servicepersonals
zu gewähren. Diese Reguläre Jahreskontrolle wird normalerweise
einmal jährlich durchgeführt und ist in der Lizenzgebühr
bereits enthalten. |
| Verordnungen / Nachkontrollen | Werden Schwachstellen oder Regelverstösse festgestellt, können, gestützt auf den Lizenzvertrag, entsprechende Verordnungen getroffen werden. Die kontrollierende Person kann auch über eine oder mehrere Nachkontrollen verfügen, um die Umsetzung der vereinbarten Massnahmen zu gewährleisten. Bei groben Regelverstössen, die nicht umgehend behoben werden
können, kann die Verwendung des Labels so lange aberkannt werden,
bis der regelkonforme Zustand wieder hergestellt ist. Im Falle wiederholter
schwerer Regelverletzung kann die Lizenz entzogen werden. |