Bedingung für das Label

  1. Ein Nahrungsmittelproduzent muss die vollständige Zusammensetzung eines Produktes gegenüber der Lizenzgeberin offen legen. Selbstverständlich werden alle Angaben vertraulich behandelt.
  2. Sämtliche Zutaten des Produktes müssen vegetarisch sein. Siehe dazu: Richtlinien zu den Zutaten.
  3. Es dürfen auch keine Schlachtprodukte als Verarbeitungshilfsstoffe zugesetzt werden (z.B. keine Gelatine oder Fischblase zur Klärung von Wein, Essig, Fruchtsäften etc.).
  4. Der Betrieb akzeptiert Kontrollen der Produktionsstätten.

Der obige Text ist eine Zusammenfassung aus dem Label-Reglement bezüglich der Label-Produkte.


Portalseite des Europäischen Vegetarismus-Labels
URL: http://www.v-label.info/pde/producers/pregulations.html