Welche Sicherheit erhalten Konsumenten?

Für die V-Label-Produkte

Jedes Produkt, das mit dem Europäischen V-Label gekennzeichnet ist, darf keine der folgenden Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe enthalten:

  1. Tierfleisch (Fleisch, Geflügel, Fisch, Meeresfrüchte)
  2. Zutaten, die aus Fleisch oder Knochen hergestellt werden (in Suppen, Saucen oder Zubereitungen)
  3. Tierische Fette (Ausnahme: Butterfett), Bratfette oder Margarine, die Fischöl oder ähnliche Produkte enthalten, z.B. in Kuchen, Aufläufen, Pasta, zum Backen und Braten, zum Einfetten der Backbleche und Büchsen oder irgendeiner anderen Verwendung
  4. Gelatine, Aspik, Geliermittel tierischer Herkunft
  5. Gelée Royale (spezielles Bienenprodukt)
  6. Andere Produkte, die Zutaten aus Schlachtabfällen enthalten
  7. Eier von Hühnern aus Käfighaltung

Besondere Zutaten:

Käse
wird gewöhnlich mit Kälberlab hergestellt und ist deshalb nicht erlaubt, wohingegen vegetarischer Käse, der unter Verwendung von pflanzlichem oder mikrobiellem Lab hergestellt wird, erlaubt ist.
Öle und Fette
müssen pflanzlicher Herkunft sein. Margarine kann Stoffe enthalten, die aus tierischen Fetten stammen, Vitamine A und E, die mit Gelatine haltbar gemacht sind, oder Vitamin D, das aus Lanolin von geschlachteten Schafen stammt.
Honig
ist erlaubt. Für Artikel, die mit «vegan» oder «rein pflanzlich» gekennzeichnet sind, nicht erlaubt.
Fruchtsäfte, alkoholische Getränke und Essig
sind möglicherweise mit Gelatine, Ei-Eiweiss (üblicherweise aus Massentierhaltung), Hausenblase (Schwimmblase des Störs) oder Chitin (zerkleinerte Hummer- oder Krabbenschalen) geklärt.
Molke
sollte nur verwendet werden, wenn sie aus einem Käseherstellungsprozess stammt, bei dem nur pflanzliches oder mikrobielles Lab eingesetzt wird.
Worcestershire Sauce
enthält möglicherweise Sardellen (Anchovis), dann wäre sie nicht erlaubt.
Zusatzstoffe
müssen auf tierische Bestandteile hin überprüft werden.


Ausserdem erhalten Produkte, welche als GVO gekennzeichnet werden müssen, kein V-Label.


In der Gastronomie:

Für die Zutaten in den Menüs, welche von zertifizierten Restaurants mit dem Label gekennzeichnet werden, gelten dieselben Richtlinien.

Zudem muss jedes ausgezeichnete Restaurant mindestens ein Label-Gericht führen, das so oft gewechselt wird wie dasjenige, das am häufigsten gewechselt wird (also in der Regel ein täglich wechselndes vegetarisches Tagesmenü). Daneben müssen zwei weitere vegetarische Gerichte angeboten werden.

Die Restaurants werden regelmässig auf die Einhaltung dieser Richtlinien kontrolliert.


Portalseite des Europäischen Vegetarismus-Labels
URL: http://www.v-label.info/pde/consumers/cguaranty.html