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Bedingungen für das Label
- Jeder lizenzierte Betrieb ist verpflichtet, ständig mindestens ein mit dem Label gekennzeichnetes Gericht anzubieten, das täglich gewechselt wird.
- Zusätzlich zum täglich wechselnden Gericht sind mindestens zwei weitere vegetarische Gerichte anzubieten, welche die Label-Bestimmungen erfüllen.
- Die lizenzierten Speisen sind auf der Menükarte mit dem Vegi-Logo zu deklarieren. Eine Kennzeichnung der vier Untergruppen der vegetarischen Ernährung
(siehe Kasten) wird empfohlen. Wird auf die schriftliche Form dieser Präzisierung
verzichtet, so ist das Personal dahingehend zu schulen, dass – im Falle
einer Anfrage seitens des Gastes – eine korrekte Auskunft gewährleistet
ist. Bei der Selbstbedienung ist eine Deklaration der vier Untergruppen vorgeschrieben.
Die vier Untergruppen
der vegetarischen Ernährung |
ovo-lakto-vegetarisch: |
Enthält Ei- und Milchprodukte |
lakto-vegetarisch: |
Enthält Milchprodukte, jedoch keine Eibestandteile |
ovo-vegetarisch: |
Enthält Eier, jedoch keine Milchprodukte |
vegan / rein pflanzlich: |
Enthält keinerlei tierische Zutaten (keine Eier, keine Milch, kein Honig …) |
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- Sämtliche Zutaten der mit dem Label versehenen vegetarischen Gerichte
und Menü-komponenten haben den Richtlinien des Labels zu entsprechen.
Dabei steht es dem Betrieb grundsätzlich offen, woher er seine vegetarischen
Produkte bezieht. Bereits mit dem Label lizenzierte Zutaten sind wenn möglich
vorzuziehen.
- Der Betrieb akzeptiert unangemeldete Stichproben der SVV mit Zugang zur
Küche und zum Lager und die Befragung des Personals. Die SVV wird nur
im Ausnahmefall mehr als eine unangemeldete Stichprobe pro Jahr und Betrieb
vornehmen.
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