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V-Label - Vegi-Label - Vegetarian-Label - V-logo - Vegi-Logo Gastronomie Label
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Hackvleisch

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Inhalt Info-Mappe:

Das Vegi-Label für die Gastronomie – Das Wichtigste in Kürze

Die Lizenzerteilung – So einfach funktioniert’s!

Die Kontrollen – Zuverlässig und unbürokratisch

Die Gebührenordnung – Viel Leistung für wenig Geld

Bericht aus dem Schweizer Hotel-Journal «Mit ‹V› ist fest zu rechnen»

Der Lizenzvertrag



Das Vegi-Label für die Gastronomie – Das Wichtigste in Kürze

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Sinn und Zweck

Auch in der Schweiz gewinnt die vegetarische Ernährung laufend an Bedeutung. So werden auch «auswärts» fleischlose Menüs immer beliebter. Doch was ist «fleischlos»? Etwa der grüne Salat mit italienischer Sauce? – Wahrscheinlich schon. Oder die Gemüsesuppe mit Hühnerbouillon? – Sicherlich nicht.

Während im Detailhandel die Verpackung genaue Hinweise über Inhaltsstoffe liefert, ist eine verlässliche Deklaration auf der Menükarte meist vergeblich zu suchen.

Das Vegi-Label schafft hier auf einfache Art und Weise Abhilfe. Das grüne «V» fördert Transparenz und beseitigt Unsicherheiten. Der Gast kann sich wieder ganz den Gaumenfreuden und den gesellschaftlichen Aspekten widmen. So gesehen, bietet das Vegi-Label auch gute Voraussetzungen für ein baldiges Wiedersehen!

Wer hinter dem Label steht   Das Vegi-Label wurde von der Europäischen Vegetarier-Union international registriert. In der Schweiz wird das Label durch die Schweizerische Vereinigung für Vegetarismus (SVV) vertreten.
Unsere Leistungen
  • Der Gastrobetrieb erhält das Recht, das offizielle Europäische Vegetarismus-Label für die Kennzeichnung seiner vegetarischen Gerichte zu verwenden.
  • Die SVV stellt Zertifikat, Türkleber und Drucksachen für Speisekarte etc. zur Verfügung.
  • Der Gastrobetrieb wird u.a. in der Zeitschrift «Vegi-Info» und auf den Internetseiten der SVV und des Vegi-Labels vorgestellt und so einem potenziellen Kundenkreis bekannt gemacht.
  • Die SVV führt eine Liste aller lizenzierten Betriebe und empfiehlt diese bei Anfragen weiter.
  • Die SVV leistet kompetente Beratung. Bei Unklarheiten, z.B. ob ein bestimmtes Produkt vegetarisch ist oder nicht, hilft die SVV bei den entsprechenden Abklärungen.
Die Bedingungen
  • Der lizenzierte Betrieb verpflichtet sich, ständig mindestens ein mit dem Label gekennzeichnetes Gericht anzubieten, das täglich gewechselt wird.
  • Zusätzlich zum täglich wechselnden Gericht sind mindestens zwei weitere vegetarische Gerichte anzubieten.
  • Die lizenzierten Speisen sind klar mit dem Vegi-Logo zu kennzeichnen.



Die Lizenzerteilung – So einfach funktioniert’s!

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1. Prüfung des Angebots

Mit der vorliegenden grünen Info-Mappe erhalten Sie detaillierte Auskunft rund um die Lizenzerteilung an Gastronomiebetriebe. Bitte prüfen Sie unser Angebot. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 2. Terminvereinbarung

Sind Sie mit den Vertragsbestimmungen einverstanden und von der Idee des Vegi-Labels überzeugt, so nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Gemeinsam werden wir einen Termin für ein Beratungsgespräch in Ihrem Betrieb vereinbaren.

3. Beratung vor Ort

Ein(e) SVV-Mitarbeiter(in) beantwortet vor Ort Ihre Fragen und unterstützt Sie bei der Erfüllung der Kriterien für die Lizenzerteilung.

4. Lizenzerteilung

Erfüllt Ihr Betrieb die Bedingungen fürs Vegi-Label, ist es so weit! Der Lizenzvertrag wird unterzeichnet und Sie erhalten das offizielle Zertifikat sowie entsprechendes Vegi-Werbematerial ausgehändigt.

Ca. 30 Tage nach Einführung des Vegi-Labels findet eine kurze Nachbesprechung statt. Die SVV steht Ihnen bei allfälligen Anfangsschwierigkeiten mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich können Sie auch nach der Einführungsphase auf unsere volle Unterstützung zählen.




Die Kontrollen – Zuverlässig und unbürokratisch

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Grundsätzliches

Vor der Vergabe des Labels prüft die SVV, ob Ihr Betrieb die Lizenzbestimmungen erfüllt. Die SVV unterstützt Sie dabei auch bei der Abklärung kritischer Inhalts- und Zusatzstoffe.

Mit der Lizenzerteilung verpflichten Sie sich, bei inhalts-stofflichen Veränderungen, z.B. durch den Einsatz eines neuen Bouillonproduktes, abzuklären, ob die Lizenzbedingungen weiterhin erfüllt werden, d.h. die lizenzierte Speise auch garantiert vegetarisch bleibt. Bei Unsicherheiten steht Ihnen die SVV gerne beratend zur Seite.

Reguläre Jahreskontrolle

In den ersten zwölf Monaten nach der Lizenzerteilung wird eine unangemeldete Kontrolle durchgeführt. Dabei wird mittels eines standardisierten Verfahrens die Einhaltung der Lizenzbestimmungen überprüft. Ihr Betrieb verpflichtet sich, der kontrollierenden Person Zugang zu Küche und Lagerräumen sowie die Befragung des Servicepersonals zu gewähren. Diese Reguläre Jahreskontrolle wird normalerweise einmal jährlich durchgeführt und ist in der Lizenzgebühr bereits enthalten.

Verordnungen / Nachkontrollen  

Werden Schwachstellen oder Regelverstösse festgestellt, können, gestützt auf den Lizenzvertrag, entsprechende Verordnungen getroffen werden. Die kontrollierende Person kann auch über eine oder mehrere Nachkontrollen verfügen, um die Umsetzung der vereinbarten Massnahmen zu gewährleisten.

Bei groben Regelverstössen, die nicht umgehend behoben werden können, kann die Verwendung des Labels so lange aberkannt werden, bis der regelkonforme Zustand wieder hergestellt ist. Im Falle wiederholter schwerer Regelverletzung kann die Lizenz entzogen werden.


 

 

   
 
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