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Welche Sicherheit erhalten Konsumenten?
Für die V-Label-Produkte
Jedes Produkt, das mit dem Europäischen V-Label gekennzeichnet ist, darf
keine der folgenden Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe enthalten:
- Tierfleisch (Fleisch, Geflügel, Fisch, Meeresfrüchte)
- Zutaten, die aus Fleisch oder Knochen hergestellt werden (in Suppen, Saucen
oder Zubereitungen)
- Tierische Fette (Ausnahme: Butterfett), Bratfette oder Margarine, die Fischöl
oder ähnliche Produkte enthalten, z.B. in Kuchen, Aufläufen, Pasta,
zum Backen und Braten, zum Einfetten der Backbleche und Büchsen oder
irgendeiner anderen Verwendung
- Gelatine, Aspik, Geliermittel tierischer Herkunft
- Gelée Royale (spezielles Bienenprodukt)
- Andere Produkte, die Zutaten aus Schlachtabfällen enthalten
- Eier von Hühnern aus Käfighaltung
Besondere Zutaten:
- Käse
- wird gewöhnlich mit Kälberlab hergestellt und ist deshalb nicht
erlaubt, wohingegen vegetarischer Käse, der unter Verwendung von pflanzlichem
oder mikrobiellem Lab hergestellt wird, erlaubt ist.
- Öle und Fette
- müssen pflanzlicher Herkunft sein. Margarine kann Stoffe enthalten,
die aus tierischen Fetten stammen, Vitamine A und E, die mit Gelatine haltbar
gemacht sind, oder Vitamin D, das aus Lanolin von geschlachteten Schafen stammt.
- Honig
- ist erlaubt. Für Artikel, die mit «vegan» oder «rein pflanzlich» gekennzeichnet
sind, nicht erlaubt.
- Fruchtsäfte, alkoholische Getränke und Essig
- sind möglicherweise mit Gelatine, Ei-Eiweiss (üblicherweise
aus Massentierhaltung), Hausenblase (Schwimmblase des Störs) oder Chitin
(zerkleinerte Hummer- oder Krabbenschalen) geklärt.
- Molke
- sollte nur verwendet werden, wenn sie aus einem Käseherstellungsprozess
stammt, bei dem nur pflanzliches oder mikrobielles Lab eingesetzt wird.
- Worcestershire Sauce
- enthält möglicherweise Sardellen (Anchovis), dann wäre sie
nicht erlaubt.
- Zusatzstoffe
- müssen auf tierische Bestandteile hin überprüft werden.
Ausserdem erhalten Produkte, welche als GVO gekennzeichnet werden müssen,
kein V-Label.
In der Gastronomie:
Für die Zutaten in den Menüs, welche von zertifizierten Restaurants
mit dem Label gekennzeichnet werden, gelten dieselben Richtlinien.
Zudem muss jedes ausgezeichnete Restaurant mindestens ein Label-Gericht führen,
das so oft gewechselt wird wie dasjenige, das am häufigsten gewechselt
wird (also in der Regel ein täglich wechselndes vegetarisches Tagesmenü).
Daneben müssen zwei weitere vegetarische Gerichte angeboten werden.
Die Restaurants werden regelmässig auf die Einhaltung dieser Richtlinien
kontrolliert.
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